RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0119

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §84 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Ablehnung eines Vertreters nach § 84 Abs 1 BAO ist weder ein "berufsmäßiges" noch ein entgeltliches, sondern vielmehr ein GESCHÄFTSMÄßIGES Auftreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160119.X05

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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