RS Vwgh 1993/10/12 91/07/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1993
beobachten
merken

Index

L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §1;
GSGG §2;
GSLG OÖ §1 Abs1;
GSLG OÖ §31 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Verneinung des Vorliegens eines Erschließungsmangels scheidet auch die Erteilung der Bewilligung zur Vornahme von Projektsarbeiten für eine bestimmte gewünschte Variante eines Bringungsrechtes aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070167.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten