RS Vwgh 1993/10/12 90/07/0039

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §69;
AVG §71;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0129

Rechtssatz

Mit § 68 Abs 1 AVG wird das Prinzip der materiellen Rechtskraft festgelegt, welche sich auf eine bestimmte Verwaltungssache bezieht (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, dritte Auflage, Seite 459). Diese wird dadurch zur entschiedenen Sache (res iudicata).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070039.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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