RS Vwgh 1993/10/12 93/07/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1993
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1053;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfGG §17 Abs3;
FlVfGG §18;
FlVfGG §19;
FlVfGG §28;
FlVfLG Tir 1978 §39 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §39 Abs2;

Rechtssatz

Der Passus im Kaufvertrag, daß der Käufer die Kaufgrundstücke "in den bestehenden Rechten und Lasten" übernimmt, stellt keine Bestimmung über den Übergang von Mitgliedschaftsrechten an einer Agrargemeinschaft iSd § 39 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 dar, da er auf solche Mitgliedschaftsrechte nicht Bezug nimmt. Aus der Wortfolge "in bestehenden Rechten" ist lediglich abzuleiten, daß Rechte, die schon bisher (allein) mit den Kaufgrundstücken verbunden waren, auf den Käufer übergehen; sie enthält aber keine Aussage über das Schicksal von Rechten, die mit der gesamten Liegenschaft - und nicht nur mit einzelnen Grundstücken - verbunden sind. Da Voraussetzung für einen Übergang von Mitgliedschaftsrechten an einer Agrargemeinschaft auf ein Trennstück im Fall einer Teilung von Stammsitzliegenschaften das Vorliegen einer entsprechenden gültigen, dh durch die Argrarbehörde bewilligten Bestimmung im Kaufvertrag ist, bewirkt ein solcher Kaufvertrag keinen Übergang von Mitgliedschaftsrechten auf den Käufer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070086.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten