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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0129Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/22 90/07/0084 2Stammrechtssatz
Die von den Parteien aus dem Zusammenlegungsverfahren gezogenen Vorteile bzw das Fehlen solcher Vorteile dürfen nicht isoliert am Nutzwert, dh an der Bodenqualität gemessen werden. Vielmehr sind sie neben und im Zusammenhalt mit anderen Gesichtspunkten als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis: E 9.4.1991, 91/07/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070039.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2016