RS Vwgh 1993/10/13 93/02/0108

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51e Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Durch die Behauptung der Ortsabwesenheit zum Zeitpunkt der Zustellung des Auskunftsverlangens ("Lenkerauskunft") hat der Beschuldigte (im Beschwerdefall) keineswegs ausdrücklich nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet (iSd § 51e Abs 2 VStG), sondern die im Straferkenntnis der Behörde erster Instanz als erwiesen angenommene rechtswirksame Zustellung vom Sachverhalt her bestritten (Hinweis auf E 21.3.1995, 95/09/0020-0022; E 21.9.1995, 95/09/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020108.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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