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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs2;Rechtssatz
Unter Berücksichtigung der ständigen Geschäftsbeziehung mit der Firma, an die der Bf das Flugzeug zum Selbstkostenpreis vermietet hat, kann davon ausgegangen werden, daß diese Vermietung in der Absicht vorgenommen wurde, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, und sei es auch nur die Aufrechterhaltung dieser Geschäftsbeziehung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030191.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015