RS Vwgh 1993/10/13 92/03/0054

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §2 Abs1;
GewO 1973 §1 Abs2;

Rechtssatz

Die Unentgeltlichkeit allein ist nicht geeignet, das Tatbestandsmerkmal der Gewinnerzielungsabsicht und damit die Gewerbsmäßigkeit einer Leistung von vornherein auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030054.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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