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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §2 Abs1;Rechtssatz
Die Unentgeltlichkeit allein ist nicht geeignet, das Tatbestandsmerkmal der Gewinnerzielungsabsicht und damit die Gewerbsmäßigkeit einer Leistung von vornherein auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030054.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010