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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs1 idF 1987/576;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/10/0069Rechtssatz
Die Schaffung zusätzlicher Äsungsflächen bei einem die biotopangemessene Wilddichte übersteigenden Wildbestand kann zu einer erhöhten Gefährdung des forstlichen Bewuchses führen. Die Erhebung der Wilddichte stellt daher eine zwingende Voraussetzung für die Klärung der Kausalität bezüglich auftretender Wildschäden und in der Folge für die Beurteilung der Frage, ob an den gegenständlichen Rodungen (für die Anlage einer "Waldwiese") öffentliches Interesse besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990100068.X02Im RIS seit
03.05.2001