RS Vwgh 1993/10/18 90/10/0068

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Veröffentlicht am 18.10.1993
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1 idF 1987/576;
ForstG 1975 §17 Abs2 idF 1987/576;
ForstG 1975 §17 Abs3 idF 1987/576;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/10/0069

Rechtssatz

Die Schaffung zusätzlicher Äsungsflächen bei einem die biotopangemessene Wilddichte übersteigenden Wildbestand kann zu einer erhöhten Gefährdung des forstlichen Bewuchses führen. Die Erhebung der Wilddichte stellt daher eine zwingende Voraussetzung für die Klärung der Kausalität bezüglich auftretender Wildschäden und in der Folge für die Beurteilung der Frage, ob an den gegenständlichen Rodungen (für die Anlage einer "Waldwiese") öffentliches Interesse besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990100068.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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