RS Vwgh 1993/10/18 92/10/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1993
beobachten
merken

Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs1;
NatSchG Tir 1991 §27 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0096 E 14. September 1982 VwSlg 10810 A/1982 RS 4

Stammrechtssatz

Um von wirtschaftlich nachhaltiger Hervorbringung des Rohstoffes Holz sprechen zu können, muss diese nicht nur tatsächlich, sondern auch wirtschaftlich möglich, also vom Standpunkt eines verantwortungsbewussten Forstwirts betriebswirtschaftlich vertretbar sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100134.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten