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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Darauf, ob in einem Fall der bedungenen Übergabe auch - gestützt auf den jeweiligen Vertrag - "faktisch die Aufnahme der Betriebsführung" durch die Person, um deren Versicherungspflicht es geht, erfolgt, kommt es wegen der Anknüpfung des Übergangs der Rechnung und Gefahr an den bedungenen Übergabszeitpunkt nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080168.X02Im RIS seit
20.11.2000