RS Vwgh 1993/10/19 92/08/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1993
beobachten
merken

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Darauf, ob in einem Fall der bedungenen Übergabe auch - gestützt auf den jeweiligen Vertrag - "faktisch die Aufnahme der Betriebsführung" durch die Person, um deren Versicherungspflicht es geht, erfolgt, kommt es wegen der Anknüpfung des Übergangs der Rechnung und Gefahr an den bedungenen Übergabszeitpunkt nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080168.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten