RS Vwgh 1993/10/19 91/04/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0225 3

Stammrechtssatz

Das Merkmal " Gefährdung der Gesundheit " ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Ein entscheidender Ansatzpunkt für seine Auslegung ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen der Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn und der Belästigung der Nachbarn. Dementsprechend ist die Gefährdung der Gesundheit eine Einwirkung auf den menschlichen Organismus, die in Art und Nachhaltigkeit über eine bloße Belästigung hinausgeht. Die Abgrenzung ist von der Behörde im Rechtsbereich jeweils unter Heranziehung von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040163.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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