RS Vwgh 1993/10/19 93/04/0176

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §32 Abs1;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0077 E 27. Juni 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Tatbestandselement der Verwaltungsübertretungen nach § 32 Abs 1 BAG ist das Befugtsein, einen Lehrling im Sinne dieses Bundesgesetzes auszubilden. Die Verwirklichung dieses Tatbestandselementes ist nach § 44 a lit a VStG im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu bringen.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040176.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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