RS Vwgh 1993/10/19 93/08/0205

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

BetriebshilfeG 1982 §6 Abs3;
BSVG §243 Abs1;
BSVG §40 Abs1 idF 1991/671;

Rechtssatz

Aus § 40 Abs 1 dritter Satz BSVG ergibt sich, daß zwar die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur Herbeiführung einer Entscheidung, aus der sich die Ungebührlichkeit der Beitragsentrichtung ergibt, den Lauf der Verjährung des Rückforderungsrechtes unterbricht, nicht aber der mit dem Institut der Verjährung völlig unvereinbare Schluß, es könne der Lauf einer Verjährungsfrist nur beginnen und ablaufen, wenn ein solches Verfahren anhängig gemacht oder durch rechtskräftige Entscheidung beendet worden sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080205.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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