RS Vwgh 1993/10/20 93/10/0082

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
ZustG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0176 1

Stammrechtssatz

Wurde die Zustellung eines letztinstanzlichen Bescheides einmal rechtswirksam vorgenommen, so kann nach stRsp des VwGH durch eine nochmals verfügte und nochmals durchgeführte Zustellung dieses Bescheides der Lauf der Beschwerdefrist nicht neuerlich in Gang gesetzt werden

(Hinweis B 22.4.1976, 2181/75, VwSlg 9036 A/1976).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100082.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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