RS Vwgh 1993/10/21 93/06/0129

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §15;
RPG Vlbg 1973 §19;
RPG Vlbg 1973 §21;

Rechtssatz

Nach dem vorliegenden rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind noch ausreichende Bauerwartungsflächen iSd § 15 Vlbg RPG ausgewiesen, die nicht nur wesentlich größer sind als jene Grundflächen, die nunmehr zur Umwidmung vorgesehen sind, sondern auch mitten im Bauland-Wohngebiet liegen, sodaß mit deren Verbauung eine Baulücke geschlossen wird. Falls daher tatsächlich ein Bedarf an Bauland gegeben ist, so ist dieser zunächst aus den hiefür vorgesehenen Bauerwartungsflächen zu befriedigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060129.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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