RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0002

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §138 Abs1;
DBAbk Schweiz 1975;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/27 89/16/0225 9

Stammrechtssatz

Das österreichische Abgabenverfahren ist durch ein Zusammenspiel amtswegiger Ermittlung und Mitwirkung der Partei charakterisiert, wobei sich beide Teile in dem Bemühen zur Erforschung der materiellen Wahrheit zu ergänzen und gegenseitig zu unterstützen haben. Wo für beide Seiten die Grenze für dieses Bemühen liegt, läßt sich allerdings nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter sorgfältiger Beachtung aller konkreten Umstände entscheiden. Allerdings findet die amtswegige Ermittlungspflicht dort ihre Grenzen, wo der Abgabenbehörde weitere Nachforschungen nicht mehr zugemutet werden können, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw eine solche unterläßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150002.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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