RS Vwgh 1993/10/28 93/14/0123

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §200;
EStG 1988 §2 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Ungewißheit, wie die Rechtsfrage der Zurechnung von Einkünften (bzw der Unternehmereigenschaft) von der Berufungsbehörde und letztlich von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden wird, rechtfertigt eine bloß vorläufige Bescheiderlassung durch das Finanzamt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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