RS Vwgh 1993/10/28 93/18/0433

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §92 Abs2;
AVG §45 Abs2;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
FrG 1993 §11 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Fremde und seine Ehefrau nie gemeinsam gewohnt haben, spricht gegen die Richtigkeit der Behauptung des Fremden, er habe seine Ehegattin geliebt und beabsichtigt, mit ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (Hinweis E 3.6.1993, 93/18/0154).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180433.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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