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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §92 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Fremde und seine Ehefrau nie gemeinsam gewohnt haben, spricht gegen die Richtigkeit der Behauptung des Fremden, er habe seine Ehegattin geliebt und beabsichtigt, mit ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (Hinweis E 3.6.1993, 93/18/0154).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180433.X02Im RIS seit
11.07.2001