RS Vwgh 1993/10/28 93/14/0123

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;

Rechtssatz

Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungverfahrens" hervorgeht, muß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0040; Stoll, BAO-Handbuch, Seite 471).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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