RS Vwgh 1993/10/29 93/01/0471

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Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Aushang des Bildes des Asylwerbers bei der Polizeistation läßt allein noch nicht den Schluß zu, der Asylwerber sei aus in § 1 Z 1 AsylG 1991 angeführten Gründen gesucht worden und hätte für den Fall seiner Ergreifung mit polizeilichen Maßnahmen zu rechnen gehabt, die in ihrer Intensität so weit gegangen wären, daß sein weiterer Verbleib in seinem Heimatland als unzumutbar einzustufen gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010471.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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