RS Vwgh 1993/10/29 92/01/1105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/10 93/01/0079 1

Stammrechtssatz

Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung kann nur angenommen werden, wenn sich die Umstände, die den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seiner Heimat als objektiv unerträglich erscheinen lassen, auf das gesamte Gebiet seines Heimatstaates beziehen (Hinweis E 12.7.1989, 89/01/0143, 0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011105.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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