RS Vwgh 1993/10/29 93/01/0704

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/1057 2 (hier: Maßnahmen der Oppositionspartei bzw von einer Gruppe derselben).

Stammrechtssatz

Nur dann kann von gegen den Asylwerber gerichteten Verfolgungshandlungen iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 gesprochen werden, wenn die Übergriffe von staatlichen Stellen seines Heimatlandes ausgegangen sind oder von diesen geduldet wurden (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0613).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010704.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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