RS Vwgh 1993/10/29 93/01/0165

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Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0231 93/01/0297 93/01/0298

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0751 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes als Verfolgung iSd der Konvention anzusehen ist und somit zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 dienen kann, kommt es nicht nur auf einen Zusammenhang des Arbeitsplatzverlustes mit einem der in der Konvention genannten Gründe an, sondern insbesondere auf die Auswirkungen des Arbeitsplatzverlustes auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers, denn der Verlust des Arbeisplatzes kann nur dann als Verfolgung im Sinne der Konvention gewertet werden, wenn damit eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage verbunden ist (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0207, 0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010165.X06

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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