RS Vwgh 1993/10/29 92/01/1105

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Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Für die Anerkennung als Flüchtling kommt es immer nur auf die konkrete Situation des jeweiligen Asylwerbers an, nicht aber bloß auf die politischen Verhältnisse in seinem Heimatland (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0734).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011105.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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