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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0231 93/01/0297 93/01/0298Rechtssatz
Aus der Behauptung des Asylwerbers, er sei als Angehöriger einer Minderheit (hier: albanische Volksgruppe in Restjugoslawien-Kosovo) in der Schule "ausgespottet und schikaniert worden", ergibt sich nicht, daß diese Beeinträchtigungen den staatlichen Behörden seines Heimatlandes zuzurechnen waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010165.X03Im RIS seit
03.04.2001