RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0287

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Rechtssatz

Die dienstaufsichtsbehördlichen Maßnahmen gemäß § 299 BAO sind ihrem Wesen nach solche, mit denen ein fehlerhaftes Verhalten oder Vorgehen der Unterbehörden korrigiert werden soll. Ein Mitverschulden des Abgabepflichtigen an der Fehlerhaftigkeit ist hierfür nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140287.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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