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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FuttermittelG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0022 4Stammrechtssatz
Ist die Auslegung eines Normwerkes für einen juristischen Laien mit Schwierigkeiten verbunden, ist es seine Sache, sich bei der zuständigen Behörde oder bei der gesetzlichen beruflichen Vertretung über den Inhalt dieser Normwerke zu informieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070023.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.10.2016