RS Vwgh 1993/11/16 93/07/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

FuttermittelG;
FuttermittelV;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0022 4

Stammrechtssatz

Ist die Auslegung eines Normwerkes für einen juristischen Laien mit Schwierigkeiten verbunden, ist es seine Sache, sich bei der zuständigen Behörde oder bei der gesetzlichen beruflichen Vertretung über den Inhalt dieser Normwerke zu informieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070023.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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