RS Vwgh 1993/11/18 93/16/0104

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633; Besprechung in ÖStZ 1996/3 S 44-47;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/25 92/16/0146 2

Stammrechtssatz

Neben der Freiwilligkeit der Leistung ist die objektive Eignung, den Wert von Gesellschaftsrechten zu erhöhen, weitere Voraussetzung des § 2 Z 3 lit b KVG. Der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung ist nicht erforderlich (Hinweis E 30.9.1982, 82/15/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160104.X02

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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