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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Wird in einem Leasingvertrag bloß eine Option eingeräumt und nicht vereinbart, daß das Leasingobjekt mit der Zahlung der letzten Monatsmiete in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht, so unterliegt dieser Vertrag der Vergebührung gemäß § 33 TP 5 Abs 1 GebG (Hinweis Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, 06te Auflage, B I 4 zu § 33 TP 5 GebG, Arnold, Gebührensteuerliche und verkehrsteuerliche Probleme des Leasingvertrages, in: Egger-Krejci, Das Leasinggeschäft, 588 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160068.X01Im RIS seit
08.02.2001Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016