RS Vwgh 1993/11/18 93/16/0104

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/8, S 631-633; Besprechung in ÖStZ 1996/3 S 44-47;

Rechtssatz

Ein Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft ist immer dann als freiwillig gem § 2 Z 3 lit b KVG zu qualifizieren, wenn die Darlehenshingabe weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch im Gesetz begründeten Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruht, so insbesondere auf einem Vertrag, dem nicht der Charakter eines Gesellschaftsvertrages zukommt (Hinweis E 25.3.1993, 92/16/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160104.X01

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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