RS Vwgh 1993/11/23 92/11/0291

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs3;
TilgG 1972;

Rechtssatz

Es ist AUSSCHLIEßLICH in § 66 Abs 3 KFG normiert, unter welchen Voraussetzungen strafbare Handlungen nicht als bestimmte Tatsachen iSd § 66 Abs 1 KFG gelten (hier: Der Bf rügt, daß die Auskunft aus dem Strafregister über eine Jugendstraftat entgegen § 6 Abs 1 und Abs 2 Z 2 TilgG erfolgte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110291.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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