RS Vwgh 1993/11/23 93/11/0225

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §21 Abs1;
VwGG §33a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/11/23 93/11/0224 1

Stammrechtssatz

Übersteigen die verhängten Geldstrafen zwar in Summe, aber nicht im einzelnen S 10000,--, kann von der Ermächtigung nach § 33a VwGG Gebrauch gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110225.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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