RS VwGH Beschluss 1993/11/23 93/11/0224

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Rechtssatz

Übersteigen die verhängten Geldstrafen zwar in Summe, aber nicht im einzelnen S 10000,--, kann von der Ermächtigung nach § 33a VwGG Gebrauch gemacht werden.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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