RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0253

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs2 litb;
StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3161/80 E 15. Mai 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Auch auf die Fahrgeschwindigkeit der an einem Überholvorgang beteiligten Fahrzeug kann es im Einzelfall bei der Beurteilung der Frage, ob dem § 16 Abs 2 lit b StVO 1960 zuwider gehandelt wurde, ankommen. Etwa dann, wenn fraglich ist, ob die Überholstrecke, dessen Länge u.a. von den jeweiligen Fahrgeschwindigkeiten abhängig ist, im Bereich ein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020253.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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