RS Vwgh 1993/11/24 93/01/0801

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1993
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0929 1 (hier: Verspottungen am Arbeitsplatz)

Stammrechtssatz

Benachteiligungen eines rumänischen Staatsangehörigen am Arbeitsplatz und bei der Vergabe von Wohnungen wegen ungarischer Abstammung können nur dann als individuelle Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention gewertet werden, wenn sie eine solche Intensität erreichen, daß dadurch einer der in der Genfer Konvention angeführten Gründe erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010801.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten