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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0929 1 (hier: Verspottungen am Arbeitsplatz)Stammrechtssatz
Benachteiligungen eines rumänischen Staatsangehörigen am Arbeitsplatz und bei der Vergabe von Wohnungen wegen ungarischer Abstammung können nur dann als individuelle Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention gewertet werden, wenn sie eine solche Intensität erreichen, daß dadurch einer der in der Genfer Konvention angeführten Gründe erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010801.X01Im RIS seit
20.11.2000