RS Vwgh 1993/11/24 90/13/0084

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;
BAO §115 Abs2;
BAO §90 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0056 2

Stammrechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörden, den Abgabepflichtigen, ohne daß dieser Akteneinsicht begehrt hätte, von sich aus den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130084.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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