RS Vwgh 1993/11/24 93/01/0234

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0499

Rechtssatz

Behauptet der Asylwerber, durch Hausdurchsuchungen mitbetroffen zu sein, stellt diese für sich allein noch keine relevante Verfolgungshandlung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010234.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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