RS Vwgh 1993/11/25 91/19/0348

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §86 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Abwesenheit des Arbeitgebers vom Betrieb (hier: eines Rechtsanwaltes von seiner Kanzlei) im Tatzeitpunkt enthebt ihn nicht seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190348.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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