RS Vwgh 1993/11/25 93/18/0516

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1993 §19;
KFG 1967 §64 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 3

Stammrechtssatz

Die von einem Fremden, der ua einmal wegen Verstoßes gegen § 5 Abs 1 StVO und zweimal wegen Verstoßes gegen § 64 Abs 1 KFG rechtskräftig bestraft wurde, ausgehende Gefahr läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ihn zum Schutz der öffentlichen Ordnung dringend geboten erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180516.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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