RS Vwgh 1993/11/25 92/18/0395

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1993
beobachten
merken

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ArbVG §2 Abs1;
ARG 1984 §20 Abs2;
DO Spitalsärzte Stmk 1968;
VwRallg;

Rechtssatz

Dadurch, daß die Dienstordnung für Spitalsärzte 1968 von der Steiermärkischen Landesregierung einseitig - wenn auch nach vorherigen Verhandlungen mit Interessenvertretern - erlassen wurde, erfüllt sie schon aus diesem Grund nicht die in § 2 Abs 1 ArbVG normierten Voraussetzungen für Kollektivverträge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180395.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten