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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Aus einer nach außen nicht in Erscheinung getretenen und somit nicht bekannten Ablehnung eines Systems (hier: des kommunistischen) Systems durch einen vietnamesischen Staatsangehörigen kann begründete Furcht vor Verfolgung auch iZm der Ableistung des Wehrdienstes nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010869.X02Im RIS seit
27.11.2000