RS Vwgh 1993/11/26 93/01/0816

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0782 3

Stammrechtssatz

Für den Standpunkt eines Asylwerbers ist nichts zu gewinnen, wenn ihm seine politische Gesinnung zur Desertion veranlaßt haben soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010816.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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