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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Daß die Verweigerung des Asylwerbers (eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Nationalität) zur Zusammenarbeit mit der Polizei für ihn Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 nach sich ziehen werde, ist auszuschließen, weil allfällige, aus diesem Grund gegen den Asylwerber gerichtete behördliche Maßnahmen nicht unter dieser Gesetzesstelle angeführten Fluchtgründe eingereiht werden könnten (Hinweis E 21.4.1993, 92/01/1059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010910.X02Im RIS seit
20.11.2000