Die innere Abneigung des Asylwerbers (eines vietnamesischen Staatsangehörigen) gegen ein herrschendes System oder gegen die allgemein herrschenden Verhältnisse ist nicht geeignet, Furcht vor Verfolgung objektiv zu begründen. Daß der Asylwerber etwa diese Abneigung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Weise zum Ausdruck gebracht hätte, hat er selbst nicht behauptet. Aus der Desertion vom Militär ist für sich allein nicht zwingend auf eine Ablehnung des politischen Systems zu schließen. Überdies wird Desertion auch in westlich-demokratischen Staaten, so auch in Österreich, strafgerichtlich verfolgt.