Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Die belangte Behörde kann aus der vom Asylwerber (einem türkischen Staatsangehörigen kurdischer Nationalität) vorgebrachten Verhaftung sowie aus der darauffolgenden zweitägigen Anhaltung iZm der Ermordung von PKK-Mitgliedern und Zivilpersonen, anläßlich derer er auch geschlagen und bedroht worden sei, keine gegen ihn gerichtete Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 angeführten Gesetzesstelle ableiten, weil es schon an dem erforderlichen zeitlichen Konnex fehlt, erfolgte die Ausreise des Asylwerbers doch erst rund 6 Monate nach diesen Maßnahmen (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0972), wobei der Asylwerber angegeben hat, daß er trotz fortgesetzter Aktivitäten für die PKK keine weiteren Schwierigkeiten mit der türkischen Polizei gehabt habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010738.X02Im RIS seit
20.11.2000