RS Vwgh 1993/11/30 90/08/0108

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §3 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 88/08/0268 3 (hier: nach dem OÖ Fischereirecht)

Stammrechtssatz

Die Tätigkeit eines (hier: nach dem stmk Fischereirecht) Fischereiausübungsberechtigten im Rahmen eines den Mindesteinheitswert erreichenden oder übersteigenden Betriebes unterliegt der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem BSVG, auch wenn die Fischerei bloß als Hobby betrieben wird (Hinweis E 15.5.1986, 84/08/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X03

Im RIS seit

05.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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