RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0107

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs 2 EStG 1972 ist auch für zurückliegende Bilanzen bis zum Ursprungsjahr des Fehlers durchzuführen. Wird der Ansatz eines zwingend in der Bilanz auszuweisenden Wirtschaftsgutes unterlassen oder eine unrichtige Bewertung vorgenommen, so sind dies Fälle der Bilanzberichtigung (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des Österreichischen Steuerrechtes I, 04te Auflage, 73 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140107.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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