RS Vwgh 1993/11/30 93/14/0194

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In jedem Fall, in dem der Inhalt einer Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen läßt, kommt dem Formerfordernis des § 93 Abs 2 BAO, wonach jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140194.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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