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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §16 Abs2;Rechtssatz
Auch wenn die Kapitalisierung nach § 16 Abs 2 BewG in einzelnen Jahren zu ähnlichen Ergebnissen wie die versicherungsmathematische Barwertberechnung führen kann, ergibt die Kapitalisierung nach § 16 Abs 2 BewG doch eine geringere Genauigkeit, weil diese Bestimmung auf das Geschlecht der Person, auf welche die Rente abgestellt ist, nicht Rücksicht nimmt und für jeweils mindestens fünf Jahre des Lebensalters dieser Person zum gleichen Kapitalisierungsfaktor führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140107.X03Im RIS seit
14.01.2002